Belehrung über Hygieneregeln

Belehrung über Hygieneregeln

 

Belehrung

Verhalten in der Schule während der Coronapandemie

Die folgende Belehrung basiert auf dem Hygieneplan Corona für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern Stand: 18.06.2020

VORBEMERKUNG

Alle Beschäftigten der Schulen, die Schulträger, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden Personen sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert- Koch-Instituts (RKI) zu beachten.


1. PERSÖNLICHE HYGIENE:

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Bei Atemwegssymptomen zu Hause bleiben.
Abstand halten: Es ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
Händehygiene: regelmäßig und sorgfältig mindestens 20 Sekunden lang die Hände waschen
Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an den Mund, an die Augen und an die Nase fassen.
Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen.
Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.
Eine Ansprache Auge-in-Auge, mit geringem Abstand muss vermieden werden (keine Gespräche, bei denen sich Köpfe in unmittelbarer Nähe befinden: Bitte nicht über die Schulter schauen, nicht über das Heft beugen etc.

Hinweise zum Umgang mit Mund-Nasen-Bedeckung (Community Maske)

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als weitere Möglichkeit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung zu reduzieren.

Damit können Tröpfchen abgefangen werden, die man z. B. beim Husten, Niesen und Sprechen ausstößt. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Diese Masken muss bei der Schülerbeförderung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, getragen werden. In den Pausen, die im Innenbereich stattfinden, wird dies empfohlen.

Auch mit MNB sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden.
Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.
Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
Die Maske sollte längstens für einen Tag getragen werden. Bei deutlicher Durchfeuchtung ist sie häufiger zu wechseln.
MNB sollten nach eintägiger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Herstellerhinweise sind ggf. zu beachten.

Schülerinnen und Schüler mit Vorerkrankungen

Schülerinnen und Schülern, die unter einer oder mehreren der genannten Vorerkrankungen leiden, können auf Antrag bei der unteren Schulaufsichtsbehörde zu Hause bleiben (§ 48 Absatz 2 SchulG M-V). Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Erziehungsberechtigte, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben.

Vorerkrankungen

Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD, Mukoviszidose).
chronischen Lebererkrankungen
Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
Krebserkrankungen
ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, B. Cortison)
neurologisch bedingte systemische Muskelerkrankungen


2. RAUMHYGIENE
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion ist, wo immer möglich, auch im Schulbetrieb ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraum-luft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen.

Klassenraumprinzip

Die Klassen verbleiben soweit es möglich ist in den angegebenen Klassenräumen und wechseln diese nicht, die Lehrer kommen zu den Klassen. In einigen Berufsgruppen und im Fachgymnasium werden Fachräume durch mehrere Klassen benutzt, diese werden in den Pausen gründlich gelüftet.


3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH
Die Toiletten werden durch die Schüler nur einzeln betreten. Es ist durch das Schild: „BESETZT“ bzw. „FREI“ zu kennzeichnen, ob die entsprechende Toilette frei ist.
Die Regeln zum Händewaschen sind grundsätzlich einzuhalten, siehe Aushang: „Hände gründlich waschen“.
In allen Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt und diese werden regelmäßig aufgefüllt sowie gewartet.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden täglich gereinigt.

4. INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN

Auch in den Pausen muss der Abstand gewahrt werden.
Die Räume sollten möglichst wenig verlassen werden, damit Begegnungen auf den engen Fluren vermieden werden. Nur Gang auf die Pausenhöfe.
Die Schüler desd RBB nutzen den Hauptzugang, das Gymnasium die Seiteneingänge.
Alle Schülerinnen und Schüler halten den Sicherheitsabstand (mind. 1,50m) ein.
Es ist zu vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen.
In den Klassenräumen erfolgt während der Pause eine Stoßlüftung.
Sollten keine Doppelstunden geplant sein erfolgt ein stiller Wechsel der Lehrer.

5. Besucher

Besucher haben sich im Sekretariat anzumelden. Entsprechende Schilder sind am Eingang sichtbar ausgewiesen. Im Sekretariat wird eine Liste geführt.
Nur vorangemeldete bzw. eingeladene Gäste/ Besucher sind berechtigt, die Schule zu betreten.

6. Verstöße

Bei Verstößen gegen die belehrten Hygienemaßnahmen, erfolgt ein sofortiger Verweis von der Schule und weitere disziplinarische Maßnahmen laut Schulgesetz.

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