Wichtig! Nach den Herbstferien.....

Wichtig! Nach den Herbstferien.....

Wichtig! Nach den Herbstferien....

müssen Sie als Schüler/Erziehungsberechtigte folgende Regelung unbedingt beachten:

In der Anlage ist das neue Formular zur Gesundheitsbestätigung beigefügt. Es enthält nun einen Teil A (Reiserückkehrende) und einen Teil B (Gesundheitsbestätigung), die jeweils beide von den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler unterschrieben werden müssen. I


Die Vorlage des unterschriebenen Formulars durch die Schülerinnen und Schüler muss am ersten Tag nach den Ferien, also am 12. Oktober 2020, vor Schulbeginn erfolgen.


Für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung im Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht nachgekommen sind, gilt ab dem 12. Oktober 2020 an den Schulen des Landes ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlage. Dieses Verbot gilt bis zur Vorlage der Erklärung, längstens jedoch für 14 Tage ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erklärung von der Schule gefordert wurde. Das heißt, sobald das Formular vorgelegt wird, können die Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule kommen und am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter setzt das Betretungsverbot durch. Schülerinnen und Schüler, die die Erklärung nicht vorlegen, werden im Distanzunterricht beschult.

Anlage 1- Fomular zur Gesundheitsbestätigung

 

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